Dem Päpstlichen Rat für die Sozialen Kommunikationsmittel ist die Zuständigkeit übertragen, die Anträge auf audiovisuelle Aufnahmen (Foto, Fernsehen, Kino, Radio) der Gottesdienste zu prüfen, die unmittelbar vom Hl. Stuhl abhängig sind, und ggf. die entsprechende Genehmigung auszustellen (cfr. "Pastor bonus", 1988, artt. 169, 170)
Diese Web-site muss verstanden werden als Ergänzung zur offiziellen Präsenz des Päpstlichen Rates für die Sozialen Kommunikationsmittel (PCCS) auf der Web-site www.vatican.va und stellt nicht deren Ersatz dar.
Der PCCS möchte auf diese Weise allen Medienschaffenden einen Service anbieten, die audiovisuelle Aufnahmegenehmigungen für die Gottesdienste beantragen, die direkt vom Heiligen Stuhl abhängig sind.
